Neue Maßstäbe in Sachen E-Bike Sicherheit

Wer sich erstmalig auf ein E-Bike setzt, der wird überrascht sein, wie schnell und kraftvoll dieses Fahrrad beschleunigt. Profiradrennfahrer werden darüber schmunzeln, aber für den „normalen“ Fahrradfahrer ist die erste Fahrt oft ein ganz besonderes Erlebnis. Selbst wenn beim klassischen Pedelec der Motor ohne Treten bei einer Geschwindigkeit von 6 km/h abschaltet und erst wieder aktiv wird, wenn man in die Pedale tritt, so spürt man doch sofort die starke Durchzugskraft. Möglicherweise haben Sie schon einmal im Fitnessstudio auf einem Ergometer gesessen und trainiert.

Die durchschnittliche Muskelkraft beim Training auf einem solchen Übungsgerät beträgt etwa 100 Watt. Der Motor des Pedelecs oder des E-Bikes leistet bis zu 250 Watt. Allein anhand dieser Zahlen lässt sich schon ein Gefühl vermitteln, wie kraftvoll die innovativen Fahrräder zu Werke gehen.

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass klare Richtlinien für E-Bikes erforderlich sind, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Auf diese Richtlinien wollen wir hier eingehen und zudem aufzeigen, wie die Sicherheit auf dem E-Bike generell verbessert werden kann.

Welche Geschwindigkeiten sind mit E-Bikes und Pedelecs möglich?

Herstellerseitig sind Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde ausgelegt. Sie verfügen in der Regel über Motoren mit 250 Watt. Solange das Tempo von 25 km/h nicht überschritten wird, ist das Fahrzeug nämlich ohne Führerschein fahrbar. Der Handel bietet jedoch auch Modelle an, die schneller als 25 km/h sind. Dafür ist dann ein Mofa-Führerschein notwendig. Diesen kann man nach dem Ablegen einer theoretischen Prüfung und einer Fahrt bei jeder Fahrschule erwerben.

E-Bikes und Pedelecs mit Motoren, die mehr als 25 Watt leisten, verfügen über Motoren mit einer Leistung von 300 Watt bis 500 Watt. Diese Fahrzeuge fahren mit bis zu 45 km/h schneller als oben genannte und erfordern einen Führerschein für Kleinkrafträder und eine entsprechende Versicherung.

Bevor man sich also entscheidet, ein Elektrofahrrad oder ein Pedelec zu kaufen, ist es empfehlenswert zu prüfen, ob zusätzlich eine Prüfbescheinigung erworben werden muss und ob es tatsächlich ein größeres und schnelleres Gerät sein muss, da mit der Versicherung noch zusätzliche Kosten zu stemmen sind.

Sicherheit bei hohen Geschwindigkeiten

Selbst wenn eingefleischte Motorradfahrer über die angegebenen 25 Kilometer pro Stunde nur milde lächeln, kann dieses Tempo einen Neuling rasch verunsichern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Geschwindigkeit nicht ausschließlich durch die eigene Muskelkraft erzeugt wurde und der E-Motor ein starkes Drehmoment besitzt, besteht die Gefahr, dass Anfänger schnell die Kontrolle verlieren.

Die Endgeschwindigkeit zur erreichen ist eines, wieder zum Stehen zu kommen, ist etwas ganz anderes:

Wer ein solches Fahrrad neu anschafft, sollte sich also unbedingt damit vertraut machen, wie die Bremsen arbeiten. Wenn ein bis zu 30 Kilogramm schweres Pedelec von 25 km/h auf null heruntergebremst werden muss, wirken wesentlich stärkere kinetische Energien, als bei einem leichteren Fahrrad ohne Motor.

Mit dem Tempo und dem Gewicht steigt folglich auch das Risiko beim Fahren. Die Bremswege verlängern sich und die Schwere des Fahrzeugs hat Auswirkungen auf das Fahrverhalten in Kurven und bei ungünstigen Straßenverhältnissen. Bevor man sich also an die Top-Speed heranwagt, sollte man als Neuling auf dem Elektrofahrrad das Fahren und vor allem das Bremsen üben. Erst wenn Sie das Fahrzeug zweifellos kontrollieren können, kommt mit der Sicherheit auch der Fahrspaß.

Sicher auf dem E-Bike unterwegs: Rechtliche Vorgaben

Obwohl von den Anbietern die Begriffe Pedelec, E-Bike und Elektrofahrrad immer wieder gern vermischt werden, gibt es doch gravierende Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Einstufung. Um dessen ungeachtet eine zweifelsfreie Zuordnung vornehmen zu können, ist es von Vorteil, zunächst einmal die Eigenschaften der einzelnen Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor zu kennen. Die Differenzen sind in der Leistung der Motoren (Pedelec bis 250 Watt / E-Bike bis 500 Watt) und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit bedeutsam. Auch die Art in der man Gas gibt spielt eine Rolle. Danach richtet sich dann die Klassifizierung und die Versicherungs- und Führerscheinpflicht.

Das Pedelec - führerschein- und versicherungsfrei

Als Pedelec (zusammengesetzt aus: Pedalen und elektrisch) charakterisiert man ein Fahrrad mit einem unterstützenden Elektromotor. Diese Version treibt das Rad ohne Treten nur bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h an. Der Antrieb bis zu diesem Tempo, das einem schnellen Gehen entspricht, wird als sogenannte Anfahrhilfe bezeichnet. Beabsichtigt man schneller als 6 km/h voranzukommen, ist es erforderlich, die im Aggregat integrierten Sensoren durch Treten der Pedale zu aktivieren.

Zur Unterstützung beim Bergauffahren oder bei Gegenwind hilft der E-Motor dem Radfahrer bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer gern noch zügiger als 25 km/h fahren möchte, ist ausschließlich auf seine eigene Muskelkraft angewiesen.

Video: Sicherheit auf dem E-Bike | Tipps vom Profi | Ride smart – sicher unterwegs (HUK-COBURG)



Aufgrund der Tatsache, dass ein Pedelec den Radler nur bis 25 km/h mit Motorkraft unterstützt, ist es noch als Fahrrad eingestuft.

Es besteht keine Zulassungs- und Versicherungspflicht. Weiterhin können die Pedelec-Nutzer auf das Tragen eines Helms verzichten. Der ADFC und die Experten empfehlen jedoch vollkommen richtig, dass man auf einem Fahrrad immer einen Fahrradhelm trägt. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert für Pedelecs aber nicht.

Das E-Bike - zwei Varianten, unterschiedliche Vorgaben

Der deutlichste Unterschied der E-Bikes (Elektrofahrräder) zum Pedelec ist, dass E-Bikes auch ohne Muskelkraft Geschwindigkeiten über 6 km/h erreichen können. Je nach Motorausstattung und Übersetzung schafft ein Elektrofahrrad eine Endgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Eine zusätzliche Untergliederung innerhalb der Gruppe der Elektrofahrräder wird seitens der Experten des ADFC und von Rechtsgelehrten vorgenommen.

Die Motoren, welche eine wesentlich stärkere Leistung als die des Pedelecs aufweisen, schaffen es, ein E-Bike ohne Treten der Pedale anzutreiben.

Die Werte, die für die Helmpflicht Auswirkungen haben, liegen bei 20 km/h und 45 km/h. Seitens des Gesetzgebers ist zwar noch keine abschließende Rechtslage geschaffen worden, nichtsdestotrotz soll ein E-Bike, das nicht schneller als 20 km/h fahren kann, von der Helmpflicht befreit sein. E-Bikes, die bauartbedingt (Motorleistung) schneller als 20 km/h fahren können, sind nach Auffassung der STVO-Fachleute helmpflichtig.

Für alle E-Bikes, die selbstständig und ohne Pedalunterstützung fahren können, wird unabhängig von der Geschwindigkeit eine Haftpflichtversicherung und eine Betriebserlaubnis benötigt. Auch eine Prüfbescheinigung - analog des Mofaführerscheins - ist notwendig. Elektrofahrräder werden im Gegensatz zu den Pedelecs also bezüglich der Versicherung und der Fahrerlaubnisvorschriften als Mofa eingestuft.

Brauche ich fürs Pedelec einen Helm? Wie sieht es beim E-Bike aus?

Auch in Sachen Helmpflicht ist die Lage unüberschaubar. So unterliegen die unterschiedlichen Bauarten auch gesonderten Vorschriften. Nach Aussage des ADFC ist ein Helm erst bei einer bauartbedingten möglichen Höchstgeschwindigkeit ab 20 km/h notwendig. Liegt das E-Bike darunter, ist der Helm zwar von der Vorschriftenlage her entbehrlich, seitens der Experten wird jedoch empfohlen, aus Sicherheitsgründen nicht darauf zu verzichten. Besonders im Schadenfall könnte es im Zweifelsfall mit der Versicherung Probleme geben.

Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit einem unversicherten E-Bike morgens zur Arbeit und sind ursächlich für einen Unfall mit erheblichen Sachschäden oder sogar verletzten Personen. Da in diesem Fall keine Versicherung für Sie eintritt, ist es denkbar, dass Sie in Eigenverantwortung für die Schäden aufkommen müssen. Völlig anders verhält es sich, wenn Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist. Wie beim eigenen Auto oder Motorrad kommt Ihre Assekuranz für die entstandenen Kosten auf.

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