Kaufberatung - E-Bike-Licht

Mit den einstigen Fahrrädern haben die modernen E-Bikes in Bezug auf die Sicherheit kaum noch etwas zu tun. Die Vorschriften sind so kompliziert, dass es sogar Polizeibeamte gibt, die bei der Kontrolle nicht genau wissen, worauf sie zu achten haben. Dabei spielt keine Rolle, was der Radfahrer selbst für nötig hält und was für überflüssig. Leider ist es bei vielen Zweirädern so, dass man damit eigentlich nur im heimischen Garten unterwegs sein dürfte und nicht im Straßenverkehr. Wer ein E-Bike neu erwirbt und dieses trägt das Siegel „StVZO-konform“, dann ist alles im grünen Bereich und das Rad ist verkehrssicher. Nun gilt es darauf zu achten, dass das auch so bleibt. Viele Räder müssen jedoch im Nachhinein mit einer gesetzeskonformen Lichtanlage ausgestattet werden.

Worauf Sie beim Kauf bzw. bei der Ausrüstung Ihres E-Bikes bzgl. der Lichtanlage achten müssen, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Reflektoren - wie viele und wohin gehören sie?

Die StVZO sagt: 11 Reflektoren müssen am Fahrrad angebracht sein: acht gelbe, ein weißer und zwei rote Exemplare. Diese müssen den Zulassungsbuchstaben K tragen. Sie gehören an die Lichter, an die Pedale und in die Speichen. Auffallend ist, dass gerade an teuren Pedalen gern einmal die Reflektoren fehlen und nachgerüstet werden müssen. An jedem Vorder- und Hinterrad müssen mindestens zwei Reflektoren, die so genannten Katzenaugen, angebracht sein. Erlaubt sind hier nur die gelben Reflektoren. Erlaubt ist es, die verschiedenen Speichenreflektoren miteinander zu kombinieren, so dass nicht nur Katzenaugen, sondern auch Reflektorstäbchen angebracht werden können.

E-Bike Beleuchtung - Auf was achten?

Bis 2013 galt: Eine reine Batteriebeleuchtung war am Fahrrad nicht erlaubt. Ein Dynamo musste zwingend vorhanden sein. Der Grund war, dass der Dynamo immer einsatzbereit ist, während bei einer batteriebetriebenen Fahrradbeleuchtung schon mal der Akku leer sein kann. Allerdings durfte beides parallel angebracht werden, so dass eine Beleuchtung auch bei einem eventuellen Ausfall des Dynamos noch vorhanden ist.
Diese Regelung wurde durch eine Gesetzesänderung aufgehoben, so dass es seitdem möglich ist, ein Fahrrad - und damit auch ein E-Bike - ausschließlich mit einer batteriebetriebenen Lichtanlage auszurüsten.
Dabei ist es auch nicht mehr vorgeschrieben, dass Vorder- und Rücklicht zusammen einschaltbar sein müssen. Bei der Standlichtfunktion konnte sich der Gesetzgeber dagegen zu keiner klaren Vorschrift durchringen, so dass diese heute eine sogenannte Kann-Vorschrift darstellt.

Das bedeutet konkret: Es konnte nicht durchgesetzt werden, dass ein Standlicht zwingend vorhanden sein muss, daher wird es nur empfohlen, ein solches zwecks besserer Sichtbarkeit z. B. an Ampeln zu installieren.

Als Vorderlicht ist ein Scheinwerfer vorgeschrieben, der weiß leuchten muss. Allerdings darf nur immer ein Scheinwerfer in Betrieb sein. Als Rücklicht ist eine rote Lampe vorgeschrieben, die zusammen mit dem Reflektor am Schutzblech angebracht sein kann. Auch eine Anbringung am Ende des Gepäckträgers ist möglich. Ein zusätzliches Rücklicht ist erlaubt, es muss aber vom ersten Rücklicht getrennt einschaltbar sein. Blinkende Rücklichter sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit

Zur Verkehrssicherheit gehört natürlich auch die Klingel, damit Fußgänger und andere Radfahrer auf einen selbst aufmerksam gemacht werden können. Die Bremsen müssen funktionieren - und das unabhängig voneinander, andere Vorschriften gibt es diesbezüglich nicht. Sie müssen kein Prüfsiegel haben. Auch die Art der Bremse kann frei gewählt werden. Das Telefonieren mit dem Handy ist übrigens auch beim Fahren mit dem Fahrrad verboten und kann mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

E-Bike-Beleuchtung nachträglich kaufen: Darauf müssen Sie achten

Bei vielen Elektrofahrrädern sind bereits ab Werk die notwendigen bzw. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen verbaut - jedoch nicht bei allen. Insbesondere im Bereich der Mountain Bikes finden sich immer noch etliche Räder ohne Beleuchtung im Handel. Wer mit einem solchen Rad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein möchte, muss sich zwingend eine geeignete Beleuchtungseinrichtung beschaffen und diese fachgerecht verbauen. Doch worauf ist dabei zu achten?
Zunächst stellt sich wiederum die Frage nach der Art der Beleuchtung. Verbreitet sind die klassischen Fahrradbeleuchtungen, welche über einen Dynamo von dem sich drehenden Rad angetrieben werden, sowie die moderneren Beleuchtungseinrichtungen mit Batterien oder Akkus, die keinerlei zusätzlichen Antrieb benötigen.

Video: Lampen fürs Ebike - vit:bikesTV 210

Die Vorteile einer Beleuchtung mit Batterien bzw. Akku liegen auf der Hand:

• Weniger Gewicht
• platzsparender
• Kein störender Widerstand beim Fahren durch die Reibung vom Dynamo am Reifen
• Besseres und helleres, gleichmäßiger strahlendes Licht


Dies sind nur die wichtigsten der etlichen Vorteile, die eine elektronisch gespeiste Beleuchtung am Elektrofahrrad mit sich bringt. Gehen wir also davon aus, dass Sie sich für eine solch moderne Beleuchtungseinrichtung entschieden haben. Worauf ist nun beim Kauf einer solchen zu achten?

Gesetzlich vorgeschrieben ist für die Beleuchtung nach vorne hin ein weißer Scheinwerfer mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 10 lux. Die Schlussleuchte muss rot leuchten, eine Mindestbeleuchtungsstärke ist hierbei nicht vorgeschrieben.
Nun müssen Sie sich für die Art der Beleuchtung entscheiden. Verbreitet sind etwa Halogenscheinwerfer, die noch über einen herkömmlichen Glühdraht verfügen, der mit Strom zum Leuchten gebracht wird. Dieser Glühdraht befindet sich in einem geschlossenen Behälter und ist umgeben von einem Halogengas. Damit ist die Halogenleuchte haltbarer als eine herkömmliche Glühlampe und bietet eine bessere Lichtausbeute.

Die modernste Form der E-Bike-Beleuchtung ist das LED-Licht. Hierbei kommen spezielle Dioden zum Einsatz, die eine hohe Lichtausbeute möglich machen und wesentlich länger halten als Glühbirnen bzw. Halogenlampen. Dafür sind sie immer noch geringfügig teurer in der Anschaffung.

Letztgenannter Punkt fällt heute allerdings kaum noch ins Gewicht, da LED-Beleuchtungssets schon im Preisbereich von 10 bis 20 Euro im Zubehörhandel angeboten werden. Lediglich für besonders hochwertige E-Bike Modelle bzw. als Nachrüstlösungen der Markenhersteller können Preise im dreistelligen Bereich aufgerufen werden.

Wie wird eine Fahrradbeleuchtung mit Batterie befestigt?

Der vordere weiße Scheinwerfer lässt sich am besten am Lenker anbringen. Nach der Montage ist es wichtig, auf dessen genaue Ausrichtung zu achten. Die StVZO schreibt vor, dass die Mitte des Lichtkegels in fünf Meter Entfernung vor dem Rad nur noch halb so hoch liegt darf wie die Mitte des Scheinwerfers. Am besten testen Sie dies in der Dunkelheit vor einer Wand.

Das LED-Rücklicht wird üblicherweise am Schutzblech oder am Gepäckträger montiert. Dabei muss sich der niedrigste Punkt der Leuchte mindestens 25 cm über der Fahrbahn befinden. Dies können Sie ganz einfach mit einem Zollstock oder Maßband prüfen.
Weiterhin schreibt die StVZO in § 67 Absatz 2 vor, dass sämtliche Lampen an einem Fahrrad fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein müssen. Es ist also nicht zulässig, z. B. Stecklampen zu benutzen, die tagsüber lediglich mitgeführt und erst bei Dunkelheit montiert werden. Eine Ausnahme gilt hier für Rennräder.

Fazit

Ohne eine funktionsfähige Beleuchtung darf niemand mit seinem E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein - und das ist auch gut so. Kaum ein anderes Bauteil sorgt für so viel Sicherheit. Entscheiden Sie sich also für eine qualitativ hochwertige und gesetzeskonforme Beleuchtung für Ihr E-Bike und sorgen Sie dafür, dass diese fachgerecht montiert wird.

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